Hinweis:
Gemäß DSGVO soll das Netzwerk hinsichtlich der Netzwerksicherheit dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dazu zählen insbesondere die Absicherung der wichtigsten Kommunikationsknotenpunkte. Diese Kommunikationspunkte sind insbesondere solche, die Schnittstellen zwischen internem und externem Netzwerk bedeuten. Hier sei zum einen auf eine zentrale Sicherheitsinstanz zwischen internem und externem Netzwerk verwiesen, die aus einer DSGVO zertifizierten Firewall bestehen sollte. Eine „Fritzbox“, ein „Speedport“ oder ähnliches erfüllen diesen Standard nicht. Ferner sei darauf hingewiesen, dass die Archivierung ihres E-Mail Verkehrs ebenfalls verpflichtend ist. Sollten die oben genannten Elemente nicht in ihrem derzeitigen Netzwerk vorhanden, oder nicht Teil dieses Angebotes sein, so nehmen Sie mit Annahme dieses Angebotes zur Kenntnis, dass unsere Informationspflicht erfüllt ist.
Anzahlung bei Auftragserteilung:
80% des Auftragswertes werden bei Annahme des Angebotes, spätestens 7 Werktage vor Installationstermin fällig. Für Bestellungen von medizinischen Geräten (z.B. AMEDTEC) gilt eine Anzahlung von 100%. Bei fehlendem Zahlungseingang 3 Tage vor Installationstermin wird dieser automatisch durch uns storniert.
Die restlichen 20% des Auftragswertes werden nach der Installation fällig. Dies erlaubt Zeit um mögliche Probleme nach der Installation zu beseitigen.
Falls als Zahlungsoption Leasing gewählt wurde, ist keine Anzahlung zu leisten.
Notwendige Vorleistungen des Kunden:
Wir gehen, sofern mit dem Kunden nicht anders besprochen und schriftlich festgehalten, von der Bereitstellung eines technisch nutzbaren passiven Netzwerks nach aktuellem Standard aus. Dies beinhaltet fertig gepatchte und in entsprechende passive Anschlussleisten (Patchpanel, Dosen) installierte Netzwerkkabel und (sofern zutreffend) Glasfaserleitungen. Weiterhin wird die Bereitstellung einer dem aktuellen Stand entsprechenden Stromversorgung erwartet. Hierzu gehören u.a. aber nicht ausschließlich: Steckdosen in ausreichender Menge an den gewünschten Installationsorten der Endgeräte, Steckdosenleisten ohne Schäden an Kabel oder Gehäuse, Bodentanks mit korrekt installierten Steckdosen ohne freiliegende Kabel. Bei fehlenden Voraussetzungen zur Installation können bestimmte Nacharbeiten durch unsere Techniker durchgeführt werden (u.a. Arbeiten an Netzwerkkabeln). Diese Arbeiten werden mit 125,00€ pro angefangene Stunde berechnet. Bei Mängeln an der Installationsumgebung (Strom, Netzwerk, bauliche Einschränkungen) welche großflächige Arbeiten erforderlich machen, wird die Installation abgebrochen und nach Behebung der Mängel fortgesetzt. Der angefangene Installationstag wird mit 1 Manntag (8 Stunden) pro Techniker berechnet und am Ende der Rechnung hinzugefügt.
Wichtiger Hinweis zu den Terminen:
Gerade bei großen Bauvorhaben, Umbauten und Renovierungen kommt es immer wieder zu großen Verzögerungen, die natürlich auch Sie nicht beeinflussen können. Wir als system-helden sind darauf angewiesen, dass die Bauvorhaben vor der IT Installation alle abgeschlossen sind. Dies gilt insbesondere für die Fertigstellung von elektrischen Installationen, Installationen von Netzwerkkabeln sowie Vorbereitungen von Netzwerkabschlusspunkten (Netzwerkdose, Patchpanel, Glasfaserpatchfeld). Weiterhin sollten die für die Praxis vorgesehenen Möbel (Schreibtische etc.), welche zur Installation der Geräte benötigt werden bereits aufgebaut und nutzbar sein. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass durch unser sehr eng getakteten Installationsablauf jede Praxis einen festen Termin bucht.
Eine kurzfristige Änderung des Installationstermins ist aufgrund der langen Vorbereitungszeit die wir uns für alle Praxen nehmen daher nicht möglich.
Wir bitten Sie daher, uns spätestens 6 Wochen vor Beginn unserer vereinbarten Installationstermins bescheid zu geben, falls der Termin nicht eingehalten werden kann. Sollte die Absage weniger als 6 Wochen (30 Werktage) betragen, sind wir leider gezwungen 80% der Dienstleistungskosten zu berechnen, die Hardware selbstverständlich nicht.
Hinweis zu Arbeitsmitteln:
Arbeitsmittel, die durch die system-helden zur Durchführung der Installation zur Verfügung gestellt werden, werden mittels GPS überwacht. Diese dienen ausschließlich der Ortung der jeweiligen Arbeitsmittel. Es erfolgt keine Speicherung von personenbezogenen Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgaben.
Installationstage und Fahrtkosten:
Je nach Installationsumfang und Entfernung* zu unserem Technikstandort Bonn übernachten die Techniker am Installationsstandort um gesetzlichen Anforderungen zu Arbeits- und Ruhezeiten nachzukommen. Diese Kosten werden pro Übernachtung pauschal mit 125 EUR pro Person abgerechnet und der Schlussrechnung hinzugefügt.
Fahrtkosten unserer Techniker werden mit 0,90€ pro gefahrenem Kilometer (Abrechnungsgrundlage: maps.google.com) in der Schlussrechnung abgerechnet. In besonderen Fällen (Anreise auf Insel, Anreise per Flug / Bahn ins Ausland, Anreise nur über Mautpflichtige Straßen) können höhere Kosten in Rechnung gestellt werden.
Die Entfernung berechnet sich vom Startpunkt Wolfstr. 26, 53111 Bonn ausgehend von den Angaben des Routenplaners auf maps.google.com (kürzeste Route). Eine Übernachtung findet ab einer Entfernung von >50km bzw. 45 Minuten Anfahrt statt.
Fehlerbehebung:
Nach Beendigung der Installation behalten wir uns eine Nachbearbeitungszeit von 15 Werktagen vor. Diese Nachbearbeitungszeit beginnt mit dem Abschluss des letzten, vereinbarten Installationstages. In dieser Zeit kann es zu Störungen kommen, die das Arbeiten einschränken. Ferner räumen wir unseren Kunden eine kostenfreie Nutzung unseres „Premium“ Wartungsvertrages in den ersten vier (4) Wochen nach Beendigung des letzten Tages der vereinbarten Installation ein. Danach kann dieser Wartungsvertrag kostenpflichtig abgeschlossen werden. Alternativ werden alle Supportanfragen zu 33,90 EUR pro 15 Minuten abgerechnet.
Der Premium Wartungsvertrag nach Installation gilt nicht für Änderungen oder Zusatzkonfigurationen an der Praxisverwaltungssoftware tomedo.
Verbrauchsmaterial:
Während der Installation können Verbrauchsmaterialien genutzt werden, die vorher nicht im Angebot aufgeführt werden können.
Hierzu zählen unter anderem:
- Unifi Miniswitche
- PoE Injektoren
- Kaltgeräte Kabel
- Netzwerk Kabel
Diese Verbrauchsmaterialen werden nach Beendigung der Installation erfasst und können somit erst nach Abschluss in Rechnung gestellt werden.
Technikereinsätze:
Die Technikereinsätze beschreiben die Arbeit, die von den Technikern vor Ort getätigt wird. Diese beinhaltet unter anderem:
- Den Aufbau des Serverschrankes
- Die Vernetzung und Verkabelung von Endgeräten (Mac ́s, Drucker, etc.)
- Verlegen und/oder reparieren von Netzwerkkabeln
- Aufstellen von Telefonen etc.
Aufgrund der individuellen Situationen vor Ort kann nur eine grobe Schätzung durchgeführt werden. Unsere Techniker werden in Manntagen abgerechnet. Zusatzarbeiten werden nach 0.5 Manntagen gestaffelt nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge:
Als Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit gelten folgende Arbeiten:
- Außerhalb der Kernarbeitszeiten zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr
- an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in NRW oder am Installationsort
Für diese Arbeiten wird ein Zuschlag in Höhe von 40% auf den normalen Stundensatz in Höhe von 125,00€ gerechnet (175,00€ netto).
Checklisten:
Wir als system-helden möchten die Ausfallzeit bei einer Umstellung oder Erweiterung so gering wie möglich halten. Genau dies schaffen wir aber nur mit Ihrer Hilfe! Genau dafür haben wir detaillierte Checklisten erstellt, die vor der Installation ausgefüllt werden müssen. Bitte nehmen Sie sich dafür 2-3 Stunden Zeit, unsere Kollegen helfen Ihnen bei konkreten Fragen zu der Checkliste gerne weiter. Ferner müssen wir festlegen, dass wir die Checkliste 7 Tage vor dem Installationstermin vollständig ausgefüllt zurück benötigen, andernfalls sind wir leider gezwungen, den Installationstermin zu verschieben.
Ferner gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche folgen:
Geltung der AGB:
Lieferungen und Leistungen von system-helden GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde in seinem Standard-Bestellformular oder sonst im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedürfte. Soweit einzelne Regelungen der AGB im Verhältnis zu Nicht- oder Minderkaufleuten unwirksam sind, berührt dies ihre Anwendbarkeit gegenüber Vollkaufleuten nicht.
Abweichende Regelungen, insbesondere andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Eigentums- und Nutzungsrechte, Verbindlichkeit von Angeboten:
An Software und deren Dokumentation sowie an für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Module, Konzepte, Zeichnungen, Dokumente, etc.) räumt system-helden GmbH & Co. KG dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht (Lizenz) ein, sobald der Kunde hierfür den vollen Rechnungsbetrag bezahlt hat. Eine Übertragung dieses Rechts ist ausgeschlossen; es endet automatisch, wenn der Kunde die Nutzung der gelieferten Anlage einstellt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung, die Systemsoftware Dritten zugänglich zu machen. Alle Designs, Konzepte, Softwaretechniken, Komponenten und Angebotsunterlagen, die von system-helden GmbH & Co. KG eingesetzt oder entwickelt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von system-helden GmbH & Co. KG bzw. system-helden GmbH & Co. KG behält die ausschließlichen Rechte daran. Von system-helden GmbH & Co. KG eingebrachtes Know-how, Techniken und sonstige Arbeitsmethoden verbleiben bei system-helden GmbH & Co. KG. system-helden GmbH & Co. KG räumt dem Kunden hieran ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
Der Kunde darf die Software und deren Dokumentation nur vervielfältigen/kopieren, soweit dies für die bestimmungsgemäße Benutzung (z. B. Installation der Software und Laden in den Arbeitsspeicher) und/oder zur Erstellung einer Sicherungskopie erforderlich ist. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch das Ausdrucken des Programmcodes und das Kopieren der Dokumentation zählen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von system-helden GmbH & Co. KG zulässig.
Bezüglich Software von Drittfirmen, die zum Liefer- und Leistungsumfang von system-helden GmbH & Co. KG gehören (Fremdsoftware), gelten vorrangig die dieser Fremdsoftware beigefügten Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittfirma. Die Software-Lizenzbedingungen von system-helden GmbH & Co. KG gelten nur ergänzenc.
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Aufträge gelten erst nach Zusendung der Auftragsbestätigung als angenommen. Auf diese Form kann nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.
Abbildungen und Zeichnungen sowie technische Daten in Angeboten, Prospekten oder sonstigem Informationsmaterial stellen nur Annäherungswerte dar und brauchen nicht dem jeweiligen neuesten Stand zu entsprechen. Sie begründen deshalb weder zugesicherte Eigenschaften noch sind sie für die vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegenstandes relevant. Im Hinblick auf Veränderungen durch technischen Fortschritt sind wir berechtigt, Spezifikationen der bestellten Leistungen auszutauschen oder zu ändern, wenn sich dadurch keine wesentliche Änderung der Funktion ergibt.
Von uns genannte Preise sind Nettopreise. Die anfallende Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu bezahlen. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Versicherung für den Transport vom Versandort zum Kunden.
Liefer- und Leistungsfristen, Teillieferung, Gefahrübergang:
Im Auftrag genannte Lieferfristen und -termine stellen keine Fixtermine dar. Soweit zur Durchführung der Lieferung Vorbereitungsarbeiten des Kunden erforderlich sind, beginnt unsere Lieferfrist erst mit Abschluss dieser Arbeiten. Die Schaffung der erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie der übrigen Installationsvoraussetzungen gemäß den jeweils gültigen Installationsrichtlinien und der Hardwarespezifikation ist Verpflichtung des Kunden. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, seine Übernahmebereitschaft und die Erledigung etwa erforderlicher Vorbereitungsarbeiten vor der Lieferung schriftlich zu bestätigen. Verweigert er dies oder lehnt er die Übernahme ab, tritt Annahmeverzug ein. Tritt bei unserem Kunden Annahmeverzug ein, können wir eine neue Lieferfrist unter Berücksichtigung unserer sonstigen Lieferverpflichtungen nach billigem Ermessen (vgl. §315 BGB) bestimmen.
Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aufgrund fehlender räumlicher oder technischer Voraussetzungen verzögert, ist system-helden GmbH & Co. KG berechtigt, die Rechnung zum ursprünglichen Liefertermin zu stellen.
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind wirtschaftlich für den Kunden nicht sinnvoll nutzbar.
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden ab dem inländischen Herstellungs- bzw. Lagerort. Mit Übergabe der Geräte an einen Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige mit dem Transport beauftragte Person, Firma oder Anstalt, geht die Gefahr auf unseren Kunden über. Wir sind berechtigt, aber ohne ausdrückliche Weisung unseres Kunden nicht verpflichtet, den Transport auf Kosten unseres Kunden zu versichern.
Installation, Konfiguration:
Soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, ist eine Installation von Standardprodukten und eine Konfiguration nach Vorgaben des Kunden im Produktpreis nicht enthalten. Sie können jedoch gesondert in Auftrag gegeben werden. Der Preis für Installations- und Konfigurationsleistungen ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen und setzt normale Umgebungsbedingungen (z. B. Stromanschluss) voraus. Eine Integration der gelieferten Produkte in bestehende Netzwerke des Kunden ist keine Installationsleistung und ist stets gesondert zu vergüten.
Soweit der Kunde die Installation oder Konfiguration von Software oder Datenbeständen in Auftrag gibt, werden diese in der Regel nach genauen Pflichtenheftvorgaben des Kunden gegen gesonderte Vergütung erbracht. system-helden GmbH & Co. KG ist in diesen Fällen Erfüllungsgehilfe des Kunden bei der Wahrnehmung seiner Nutzungsrechte an der Software.
Kann eine von system-helden GmbH & Co. KG geschuldete Installation aus Gründen, die nicht von system-helden GmbH & Co. KG zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, gilt die Leistung von system-helden GmbH & Co. KG gleichwohl als erfüllt, wenn der Kunde, obwohl ihm system-helden GmbH & Co. KG unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufes eine Frist von 14 Tagen gesetzt hat, innerhalb dieser Frist die Installation nicht ermöglicht.
Nach Leistungserstellung durch system-helden GmbH & Co. KG wird deren Funktion festgestellt. Der Kunde ist sodann verpflichtet, die von uns erbrachten Leistung abzunehmen und die Abnahme auf dem vorgelegten Protokoll zu bestätigen. Hat der Kunde zwei Wochen nach Abschluss der Installation das Abnahmeprotokoll noch nicht unterzeichnet zurückgeschickt, gilt die Abnahme als erfolgt, es sei denn, dass der Kunde vorher berechtigterweise schriftlich geltend gemacht hat, dass die Leistung nicht vertragsgemäß erfolgt sei.
Durch die Abnahme erkennt der Kunde an, dass die erbrachten Leistungen seiner Bestellung entsprechen; eine von der Bestellung abweichende Leistung wird durch die Abnahme genehmigt und als vertragsgemäß anerkannt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Die Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Kunden wird gemäß unseren Sätzen laut unserer jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen gesondert berechnet.
Mitwirkungspflichten des Kunden:
Im Rahmen der Vertragsabwicklung sind vom Kunden verschiedene Mitwirkungspflichten zu erbringen. Der Kunde stellt insbesondere rechtzeitig, im geeigneten Umfang und mit ausreichender Qualifikation, Fachpersonal bereit, um alle durch ihn im Rahmen eines Vertrages durchzuführenden Leistungen zu erledigen und die an system-helden GmbH & Co. KG zu erteilenden Auskünfte in angemessener Zeit zu geben. Die ggf. zur Erfüllung der Leistungen nach diesem Angebot erforderliche Ausbildung von Mitarbeitern des Kunden ist Aufgabe des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich weiter, die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen eigenverantwortlich, rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.
Die Datensicherung, Datenreorganisation und entsprechende Systempflege liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Im Rahmen von Installationsarbeiten können vorhandene Datenbestände teilweise oder ganz gelöscht werden.
Zahlungsbedingungen, Preise:
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung durch uns bedürfte. Der Verzugszinssatz beträgt 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mwst.; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
Bei Annahmeverzug des Kunden wird unsere Forderung ungeachtet der noch ausstehenden Lieferung fällig.
Werden uns Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit unseres Kunden begründen, können wir durch einseitige schriftliche Erklärung sämtliche Forderungen – auch bedingte, befristete, gestundete sowie solche, für die Wechsel gegeben wurden – zur sofortigen Zahlung fällig stellen. Ebenso können wir uns von einer vereinbarten Leistung Zug um Zug durch einseitige schriftliche Erklärung lösen und Vorkasse oder Sicherheitsleistung vor Erbringung unserer Leistung verlangen. Kommt der Kunde dieser Forderung nicht nach, können wir durch schriftliche Erklärung eine Nachfrist von 2 Wochen setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten.
Schecks und Wechsel werden nur auf Grund besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskontkosten und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn uns der Betrag unwiderruflich auf unseren Konten gutgeschrieben worden ist. Bei mehreren Forderungen gegen unseren Kunden können wir – ungeachtet einer abweichenden Bestimmung des Kunden – frei bestimmen, auf welche Forderung eingehende Zahlungen verrechnet werden.
Gerät unser Kunde bezüglich fälliger Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, die Lieferungen aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten. Soweit dann die Zahlung der rückständigen Beträge erfolgt, sind wir berechtigt, eine neue Lieferfrist unter Berücksichtigung unserer sonstigen Lieferverpflichtungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen. Bei Rücklastschriften oder Rückbelastungen von Zahlungsmitteln werden pro Rückbelastung / Rücklastschrift 24,90€ (netto) in Rechnung gestellt.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Angemessene Preisänderungen wegen veränderten Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von system-helden GmbH & Co. KG aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich system-helden GmbH & Co. KG das Eigentum an gelieferten Produkten und Leistungen (nachfolgend „Vorbehaltsware“) vor.
Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für system-helden GmbH & Co. KG, welche einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder der neuen Sache entspricht.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von system-helden GmbH & Co. KG hinweisen und system-helden GmbH & Co. KG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und anderer Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter.
Sofern system-helden GmbH & Co. KG zur Ausübung des Eigentumsvorbehalts berechtigt ist, gewährt der Kunde system-helden GmbH & Co. KG zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.
system-helden GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, bei nicht Zahlung, Lizenzen von Securepoint (Firewall), Netzwerk (Ubiquiti), Telefonie (Starface), Server (QNAP, VMWare, Windows Server), Clients (vMWare, Windows) zu deaktivieren, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist. Bei Deaktivierung der jeweiligen Lizenz(en) ist die Funktion in vollem Umfang abgeschaltet. Eine weitere Funktion ist dann nicht mehr möglich und wird erst nach Zahlungseingang wieder aktiviert.
Rechte bei Mängeln (ehemals „Gewährleistung“):
system-helden GmbH & Co. KG hat Leistung so zu erbringen, dass sie die Funktions- und Leistungsmerkmale erfüllt, die in der bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung enthalten sind oder besonders vereinbart wurden. Von system-helden GmbH & Co. KG herausgegebene technische Daten oder Qualitätsbeschreibungen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von system-helden GmbH & Co. KG bestätigt worden.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software nicht völlig ausgeschlossen werden können. Eine Instandsetzung der Software erfolgt in der Regel durch Updates, mit denen durch den Kunden wie auch durch den Softwarehersteller erkannte Fehler behoben werden können. Für die Erarbeitung der Updates sind dem Fehler angemessene Realisierungszeiten zu akzeptieren.
Vor diesem Hintergrund hat system-helden GmbH & Co. KG Software so zu liefern, dass sie die Funktionen und Leistungsmerkmale erfüllt, die in der bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung bzw. Softwaredokumentation enthalten sind. Für gegebenenfalls mit der Lieferung von fehlerbeseitigenden Updates kostenfrei zur Verfügung gestellte neue oder zusätzliche Funktionen entstehen – wenn nicht anders vereinbart – keine Rechte bei Mängeln. Keine Rechte bei Mängeln gewährt system-helden GmbH & Co. KG auch dafür, dass die überlassene Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht und dass die mitgelieferten Dokumentationen und Handbücher die Software in allen Teilen detailliert beschreiben.
Im Falle von Mängeln steht dem Kunden – nach Wahl von system-helden GmbH & Co. KG – ein Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu. Die erforderlichen Arbeiten werden nach Wahl und auf Kosten von system-helden GmbH & Co. KG entweder beim Kunden oder bei system-helden GmbH & Co. KG durchgeführt. Minderung oder Rücktritt kann der Kunde erst verlangen, wenn er erfolglos eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung von mindestens drei Wochen gesetzt hat oder der Versuch einer Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung mindestens dreimal fehlgeschlagen ist. Im Fall des Rücktritts muss der Kunde die genannte Fristsetzung mit einer Ablehnungsandrohung verbinden. Weitere Schadensersatzansprüche können nur in den Grenzen der Ziffer 10. („Haftung“) geltend gemacht werden.
Die genannten Rechte des Kunden bei Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Wenn der Kunde ein Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Für gebrauchte Gegenstände werden die genannten Rechte des Kunden bei Mängeln ausgeschlossen und, soweit der Kunde ein Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, auf 12 Monaten begrenzt.
Bevor der Kunde Rechte bei Mängeln geltend machen kann, muss er zur exakten Fehlerbeschreibung alle ihm zur Verfügung stehenden Diagnosehilfsmittel – einschließlich telefonischer Unterstützung durch system-helden GmbH & Co. KG – eingesetzt und das Ergebnis system-helden GmbH & Co. KG in auswertbarer Form mitgeteilt haben. Fehlermeldungen sind zu protokollieren und die Systemzustände sind zu beschreiben. Manipulationen am Gesamtsystem (auch das Ausschalten) sind nur auf Anweisung von system-helden GmbH & Co. KG vorzunehmen.
Dem Kunden stehen keine Rechte bei Mängeln zu, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Rechte entfallen ferner, wenn technische Originalkennzeichen geändert oder beseitigt werden.
Eine Abtretung der Rechte des Kunden bei Mängeln bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von system-helden GmbH & Co. KG.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Stundensätzen von system-helden GmbH & Co. KG berechnet.
Schutzrechte Dritter:
system-helden GmbH & Co. KG haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten, wenn diese auf der Verwendung eines Produkts in Verbindung mit nicht von system-helden GmbH & Co. KG gelieferten Produkten oder auf einer Änderung eines Produktes beruht, die nicht von system-helden GmbH & Co. KG autorisiert war. system-helden GmbH & Co. KG haftet ferner nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für das betreffende Produkt nicht vorgesehenen Verwendung resultieren.
Haftung:
system-helden GmbH & Co. KG haftet für Schäden, die system-helden GmbH & Co. KG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für die das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht sowie in den Fällen, in denen system-helden GmbH & Co. KG eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat.
Darüber hinaus haftet system-helden GmbH & Co. KG für Schäden, soweit diese durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Der Kunde übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, Daten in anwendungsadäquaten Intervallen regelmäßig, mindestens einmal täglich, zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Falle eines von system-helden GmbH & Co. KG zu vertretenden Datenverlustes haftet system-helden GmbH & Co. KG für die Wiederherstellung nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde obige Datensicherungen durchgeführt hat.
Verschiedenes:
Die Abtretung von vertraglichen Rechten und Ansprüchen bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen.
Ergänzungen und Änderungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform
Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.
Die Nichtausübung eines Rechts durch system-helden GmbH & Co. KG gemäß diesen Bestimmungen bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Bonn. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird, vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand Bonn vereinbart. Jeder Vertragspartner bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz des anderen Vertragspartners berechtigt.
Bonn, den 01. Januar 2024
system-helden GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Nabil Hiepler