Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transparente Grundlagen für die Zusammenarbeit – von der Anzahlung bis zur Haftung. Stand: 01. Januar 2024.
Ablauf & Hinweise zur Installation
Gemäß DSGVO soll das Netzwerk hinsichtlich der Netzwerksicherheit dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dazu zählen insbesondere die Absicherung der wichtigsten Kommunikationsknotenpunkte – also Schnittstellen zwischen internem und externem Netzwerk. Hier sei zum einen auf eine zentrale Sicherheitsinstanz verwiesen, die aus einer DSGVO-zertifizierten Firewall bestehen sollte. Eine "Fritzbox", ein "Speedport" oder Ähnliches erfüllen diesen Standard nicht. Ferner ist die Archivierung Ihres E-Mail-Verkehrs verpflichtend. Sollten die genannten Elemente nicht in Ihrem derzeitigen Netzwerk vorhanden oder nicht Teil dieses Angebotes sein, nehmen Sie mit Annahme dieses Angebotes zur Kenntnis, dass unsere Informationspflicht erfüllt ist.
Anzahlung bei Auftragserteilung
80% des Auftragswertes werden bei Annahme des Angebotes, spätestens 7 Werktage vor Installationstermin fällig. Für Bestellungen von medizinischen Geräten (z. B. AMEDTEC) gilt eine Anzahlung von 100%. Bei fehlendem Zahlungseingang 3 Tage vor Installationstermin wird dieser automatisch storniert. Die restlichen 20% werden nach der Installation fällig – das gibt Zeit, mögliche Probleme nach der Installation zu beseitigen. Bei gewählter Leasing-Option entfällt die Anzahlung.
Notwendige Vorleistungen des Kunden
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gehen wir von einem technisch nutzbaren, passiven Netzwerk nach aktuellem Standard aus: fertig gepatchte Netzwerkkabel und (sofern zutreffend) Glasfaserleitungen in entsprechenden Anschlussleisten, sowie eine zeitgemäße Stromversorgung (ausreichend Steckdosen, unbeschädigte Leisten, korrekt installierte Bodentanks). Fehlen diese Voraussetzungen, können Nacharbeiten durch unsere Techniker nötig werden – abgerechnet mit 125,00 € pro angefangener Stunde. Bei größeren Mängeln wird die Installation abgebrochen und nach Behebung fortgesetzt; der angefangene Tag wird mit einem vollen Manntag pro Techniker berechnet.
Wichtiger Hinweis zu Terminen
Bauvorhaben, Umbauten und Renovierungen führen immer wieder zu Verzögerungen. Wir sind darauf angewiesen, dass alle Baumaßnahmen – insbesondere elektrische Installationen, Netzwerkkabel und Netzwerkabschlusspunkte – vor unserem Termin abgeschlossen sind, ebenso wie benötigte Möbel. Aufgrund unseres eng getakteten Ablaufs bucht jede Praxis einen festen Termin; eine kurzfristige Änderung ist daher nicht möglich. Bitte informieren Sie uns spätestens 6 Wochen vor dem Termin, falls dieser nicht eingehalten werden kann. Bei kürzerer Frist (unter 30 Werktagen) berechnen wir 80% der Dienstleistungskosten – Hardware natürlich nicht.
Arbeitsmittel, Installationstage & Fahrtkosten
Arbeitsmittel, die wir zur Installation bereitstellen, werden ausschließlich zur Ortung mittels GPS überwacht – ohne Speicherung personenbezogener Daten gemäß BDSG. Je nach Umfang und Entfernung zu unserem Standort Bonn übernachten Techniker vor Ort, um gesetzliche Ruhezeiten einzuhalten (125 € pro Übernachtung und Person). Fahrtkosten werden mit 0,90 € pro Kilometer abgerechnet (Grundlage: kürzeste Route, maps.google.com, Startpunkt Wolfstr. 26, 53111 Bonn). Ab >50 km bzw. 45 Minuten Anfahrt fällt eine Übernachtung an.
Fehlerbehebung, Verbrauchsmaterial & Zuschläge
Nach Abschluss der Installation gilt eine Nachbearbeitungszeit von 15 Werktagen. In den ersten vier Wochen danach ist unser "Premium"-Wartungsvertrag kostenfrei enthalten (außer für Änderungen an tomedo); danach kostenpflichtig oder Abrechnung zu 33,90 € pro 15 Minuten. Verbrauchsmaterial (u. a. Unifi-Miniswitche, PoE-Injektoren, Kaltgeräte- und Netzwerkkabel) wird erst nach Abschluss erfasst und berechnet. Technikereinsätze – Serverschrank-Aufbau, Verkabelung, Telefonie-Einrichtung – werden in Manntagen abgerechnet, Zusatzarbeiten gestaffelt nach 0,5 Manntagen. Arbeiten außerhalb 9–18 Uhr sowie an Wochenenden/Feiertagen kosten einen Zuschlag von 40% (175,00 € netto/Std.).
Checklisten
Um Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten, benötigen wir Ihre detailliert ausgefüllte Checkliste spätestens 7 Tage vor dem Installationstermin – bitte planen Sie dafür 2–3 Stunden ein. Unsere Kollegen unterstützen Sie bei Fragen gerne. Ohne rechtzeitige Rückgabe sind wir leider gezwungen, den Termin zu verschieben.
Vertragsgrundlagen
Ferner gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche folgen:
Geltung der AGB
Lieferungen und Leistungen der system-helden GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich zu diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn dieser im Bestellformular darauf hinweist. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung. Sollten einzelne Regelungen gegenüber Nicht- oder Minderkaufleuten unwirksam sein, bleibt die Anwendbarkeit gegenüber Vollkaufleuten unberührt. Abweichende Regelungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.
Eigentums- und Nutzungsrechte, Verbindlichkeit von Angeboten
An Software, Dokumentation sowie für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumen wir dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht ein, sobald der volle Rechnungsbetrag bezahlt wurde. Eine Übertragung dieses Rechts ist ausgeschlossen und endet automatisch mit Nutzungseinstellung. Es ist ausdrücklich untersagt, Systemsoftware ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Alle Designs, Konzepte, Softwaretechniken und Angebotsunterlagen bleiben unser ausschließliches Eigentum; eingebrachtes Know-how verbleibt bei uns. Der Kunde darf Software nur soweit vervielfältigen, wie für die bestimmungsgemäße Nutzung oder eine Sicherungskopie erforderlich. Bei Fremdsoftware gelten vorrangig deren eigene Lizenzbedingungen. Unsere Angebote sind freibleibend; Aufträge gelten erst nach Zusendung der Auftragsbestätigung als angenommen. Abbildungen und technische Daten sind Annäherungswerte ohne zugesicherte Eigenschaften. Genannte Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, Porto, Fracht und Transportversicherung.
Lieferung, Leistungsfristen & Installation
Liefer- und Leistungsfristen, Teillieferung, Gefahrübergang
Genannte Lieferfristen sind keine Fixtermine. Sind Vorbereitungsarbeiten des Kunden erforderlich, beginnt unsere Frist erst nach deren Abschluss; die Schaffung der nötigen elektrischen und sonstigen Installationsvoraussetzungen ist Sache des Kunden. Verweigert der Kunde die Bestätigung seiner Übernahmebereitschaft, tritt Annahmeverzug ein – wir können dann eine neue Frist nach billigem Ermessen (§315 BGB) bestimmen. Bei Verzögerung auf Kundenwunsch sind wir berechtigt, zum ursprünglichen Termin zu fakturieren. Teillieferungen sind zulässig und gesondert abrechenbar, sofern wirtschaftlich sinnvoll nutzbar. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden; mit Übergabe an Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über.
Installation & Konfiguration
Installation und Konfiguration sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, nicht im Produktpreis enthalten und werden gesondert beauftragt und vergütet gemäß jeweils gültiger Preisliste unter normalen Umgebungsbedingungen. Die Integration in bestehende Netzwerke ist stets gesondert zu vergüten. Kann eine geschuldete Installation aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, gilt die Leistung nach fruchtloser 14-Tage-Frist gleichwohl als erfüllt. Nach Fertigstellung bestätigt der Kunde die Abnahme per Protokoll; bleibt dies zwei Wochen aus, ohne berechtigten schriftlichen Einwand, gilt die Abnahme als erfolgt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Schulung und Einarbeitung werden gemäß gültiger Preisliste gesondert berechnet.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig geeignetes Fachpersonal bereit, erteilt erforderliche Auskünfte in angemessener Zeit und liefert alle für die Vertragserfüllung nötigen Informationen und Unterlagen eigenverantwortlich und vollständig. Datensicherung, Datenreorganisation und Systempflege liegen im Verantwortungsbereich des Kunden – im Rahmen von Installationsarbeiten können vorhandene Datenbestände teilweise oder ganz gelöscht werden.
Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
Zahlungsbedingungen, Preise
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig; ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum tritt Verzug ohne Mahnung ein (Verzugszins: 8% über Bundesbank-Diskontsatz zzgl. MwSt.). Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit können wir sämtliche Forderungen sofort fällig stellen und Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Bei Rücklastschriften werden 24,90 € (netto) pro Vorfall berechnet. Angemessene Preisänderungen bei Lieferungen 3 Monate oder später nach Vertragsschluss bleiben vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Produkten und Leistungen ("Vorbehaltsware") vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist auf unser Eigentum hinzuweisen und wir sind unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen; der Kunde trägt alle Kosten daraus entstehender Abwehrmaßnahmen. Bei Zahlungsverzug behält sich system-helden vor, Lizenzen (Securepoint, Ubiquiti, Starface, QNAP, VMWare, Windows Server/Clients) bis zum vollständigen Zahlungseingang zu deaktivieren.
Rechte bei Mängeln & Haftung
Rechte bei Mängeln (ehemals "Gewährleistung")
Unsere Leistung erfüllt die bei Vertragsschluss vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmale. Software kann Fehler enthalten, die in der Regel per Update behoben werden – hierfür sind angemessene Realisierungszeiten zu akzeptieren. Bei Mängeln steht dem Kunden nach unserer Wahl ein Anspruch auf Beseitigung oder Ersatzlieferung zu; Minderung oder Rücktritt erst nach erfolgloser Frist von mindestens drei Wochen oder dreimal fehlgeschlagenem Nachbesserungsversuch. Rechte bei Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten; bei gebrauchten Gegenständen sind sie ausgeschlossen bzw. auf 12 Monate begrenzt (Verbraucher gem. §13 BGB). Vor Geltendmachung ist der Fehler präzise zu dokumentieren; keine Rechte bestehen bei unsachgemäßer Veränderung, Installation oder Nutzung durch Dritte.
Schutzrechte Dritter
Wir haften nicht für Schutzrechtsverletzungen, die auf der Verwendung eines Produkts mit nicht von uns gelieferten Komponenten oder auf nicht autorisierten Änderungen beruhen, sowie nicht für Verletzungen aus nicht vorgesehener Verwendung.
Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen zwingender Produkthaftung sowie bei übernommenen Garantien – darüber hinaus im Umfang unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Kunde ist zur täglichen Datensicherung verpflichtet; bei von uns zu vertretendem Datenverlust haften wir nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands bei ordnungsgemäß erfolgter Sicherung.
Sonstiges
Die Abtretung vertraglicher Rechte und Ansprüche bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei – ausgenommen Vergütungsansprüche. Änderungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame mit gleichem Zweck ersetzt. Die Nichtausübung eines Rechts bedeutet keinen Verzicht auf dessen künftige Geltendmachung.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort ist Bonn. Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Bonn Gerichtsstand; jeder Vertragspartner bleibt zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand des anderen berechtigt.
Bonn, den 01. Januar 2024
system-helden GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Nabil Hiepler